Rosenbaum & Bruns Steuerberatungsgesellschaft mbH

Schreberstr. 2
49080 Osnabrück

Telefon: 0541/40445-0
Fax: 0541/40445-55
E-Mail: info@rosenbaum-bruns.de


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Unsere Telefonzentrale ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Montag - Donnerstag von 08:00 – 12:30 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 - 12:30 Uhr

Die Sachbearbeiter sind nach 15:00 Uhr (außer freitags) bis Büroschluss unter den bekannten Durchwahlen zu erreichen.

Für dringende Anliegen sind wir Montag bis Donnerstag von 15:00 bis 16:30 Uhr auch unter 0541/40445-34 erreichbar.


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Für Privatpersonen

Steuererklärung / -beratung

Rentenbesteuerung

Kapitalerträge

Mieterträge

Erbschaft / Schenkung

Existenzgründung

Steuererklärung / -beratung

  • Erläuterungen / Beratungen bei den Kapitalanlageformen
  • Hilfe bei den Freistellungsaufträgen
  • Unterstützung bei den Anträgen zur Abgeltungsteuer wie z.B. KiSt-Abzug
  • Günstigerprüfung, Abgeltungsteuer oder persönlicher Einkommensteuer-Satz
  • Erarbeitung mandantenbezogener Vermögensanlagestrategien

Rentenbesteuerung

  • Erläuterungen/Beratungen zur Komplexität der Rentenbesteuerung
  • Darlegungen zur Vielschichtigkeit und folgewirkenden Besteuerungsart der Rente
  • Erarbeitung mandantenbezogener Steuerstrategie zur Altersvorsorge

Kapitalerträge

  • Erläuterung/Beratung zu den Mieteinkünften mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben (was gehört wozu?)
  • Erstellung der Steuererklärung mit dem/den Vermietungsobjekt(en)
  • Steuerliche Beratung Ihrer Verträge zu den Mietobjekten
  • Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Beratung zu etwaigen umsatzsteuerlichen Folgen

Mieterträge

Sollten Sie durch einen Todesfall Vermögensgegenstände zugewiesen bekommen haben, oder soll Ihnen noch zu Lebzeiten von einer Person Vermögensteile übertragen werden, so sind Sie verpflichtet, eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abzugeben.

Wir bieten Ihnen:
  • Erläuterung zu Vermögen, Vermögensgegenständen und deren steuerpflichtigen Erwerb, Freibeträge
  • Erstellung der Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung
  • Hochrechnung der Steuerschuld
  • Kommunikation mit dem Finanzamt/Behörden
  • Gestaltungsfragen zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen bevorstehender Schenkungen

Erbschaft / Schenkung

  • Erläuterungen/Beratungen zu Rechtsformen, Finanzierungen und Verwaltungsvorschriften
  • Erstellung von Businessplänen
  • Liquiditäts- und Rentabilitätsplanungen
  • Steuerliche Beratung zu Gesellschaftsverträgen
  • Kommunikation gegenüber Behörden, Banken, Finanzamt

Existenzgründung

Wir erstellen gerne für Sie Ihre private(-n) Steuererklärung(-en) wie etwa die klassische Einkommensteuererklärung (im allgemeinen Sprachgebrauch auch noch unter „Lohnsteuererklärung“ bekannt). Ihre Einkommensteuererklärung bietet viele Chancen, bereits gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und erfordern Fachkenntnis. Dies insbesondere nach dem Erhalt einer Abfindung, beim Absetzen Ihres Arbeitszimmers, bei Themen wie Abgeltungsteuer, Vermietung, Photovoltaik, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung. Wir beraten Sie weiterhin auch zu den wichtigen Themen Veranlagungsform, Steuerklassenwahl und Steuerklassenänderung.
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